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RA Marc Bangert

Ermittlungsverfahren / Strafrecht
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Als Rechtsanwalt für Strafrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Strafrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Strafrecht weiterhelfen kann.

Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.

Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.

Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.

Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.

Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.


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Telefontermin Sehr gute Beratung, alle Fragen wurden klar und ausführlich beantwortet.

Telefonberatung Gute Beratung, sehr schnell und freundlich. Hat mir allerdings gesagt ich sei im Recht und könne dazu ein Urteil des Amtsgerichts Koblenz einsehen, dass die Aussage stützen würde. Soweit korrekt, allerdings gab es ein Jahr nach dem Urteil ein Berufungsverfahren am Landsgericht Koblenz, dass eine ganz andere Aussage hatte.

Telefonberatung top - hat alles sehr gut und verständlich erklärt

Telefontermin Schnelle kompetente Beratung

Telefonberatung Meine Fragen kurz und deutlich beantwortet

Telefonberatung Die Beratung war im Großen und Ganzen in Ordnung


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