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Telefontermin für eine Beratung im Steuerrecht vereinbaren

RA Beyer: Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Kurzfristige Terminvergabe,
Rechtssichere Telefonberatung,
Rechtsanwalt für Steuerrecht.
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Der Begriff der Umsatzsteuer und der der Mehrwertsteuer sind weitestgehend identisch. Das Besondere an dieser Steuerart ist, dass sie von einem Steuerschuldner angemeldet und abgeführt wird, der selbst damit gar nicht belastet wird. Die wirtschaftliche Belastung und Vorableistung eines Dritten wird durch den Steuerschuldner, der sie letztlich an das Finanzamt zahlt, also quasi nur weitergeleitet.

Entsprechend handelt es sich bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer faktisch um eine indirekte Steuer.

Die Umsatzsteuer ist zudem um eine sehr dynamische Steuerart, wie man gerade im Jahr 2020 an den unterschiedlichen Steuersätzen von 19 und zeitweise nur 16 Prozent sehen konnte.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Steuerrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Steuerrecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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