Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer Rechtsberatung
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Der Begriff der Umsatzsteuer und der der Mehrwertsteuer sind weitestgehend identisch. Das Besondere an dieser Steuerart ist, dass sie von einem Steuerschuldner angemeldet und abgeführt wird, der selbst damit gar nicht belastet wird. Die wirtschaftliche Belastung und Vorableistung eines Dritten wird durch den Steuerschuldner, der sie letztlich an das Finanzamt zahlt, also quasi nur weitergeleitet.
Entsprechend handelt es sich bei der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer faktisch um eine indirekte Steuer.
Die Umsatzsteuer ist zudem um eine sehr dynamische Steuerart, wie man gerade im Jahr 2020 an den unterschiedlichen Steuersätzen von 19 und zeitweise nur 16 Prozent sehen konnte.
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