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Anwaltshotline für Steuerrecht

Steuerhinterziehung: RA Olaf Beyer

Bei der Steuerhinterziehung im Sinne von § 370 AO handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden kann. In besonders schweren Fällen kann die Strafandrohung aber auch von sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren sein.

Im Falle einer Selbstanzeige mit einer nachfolgend fristgerechten Nachzahlung des hinterzogenen Steuerbetrages kann der (zunächst) Beschuldigte unter Umständen Straffreiheit erlangen.

Eine vollendete (oder, auch nur vollendet versuchte) Steuerhinterziehung verjährt - ähnlich wie der tatbestandlich "verwandte" Betrug im Sinne von § 263 StGB nach fünf Jahren.

Die Steuerhinterziehung als echte Straftat ist abzugrenzen von der sogenannten Steuerverkürzung, welche in § 378 AO geregelt ist.

Hierbei handelt es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, die von den zuständigen Behörden verfolgt werden kann, aber nicht unbedingt muss. Dagegen handelt es sich bei der Steuerhinterziehung um ein sogenanntes Offizialdelikt, das in jedem Fall von den Strafverfolgungsbehörden zu ahnden ist.

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Meine Bewertungen

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Telefontermin Vielen Dank! Sehr kompetente und umfassende Beratung. Unbedingt empfehlenswert!

Hotline Beratung Vielen Dank für die sehr gute Beratung!

Hotline Beratung Top

E-Mail Beratung Vielen Dank für die tollen Beratungen! Herr Beyer hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten. Sehr genau und ausführliche Beratung. Herzlichen Dank

E-Mail Beratung meine Fragen wurden umfassend und direkt beantwortet. Vielen Dank.

Telefontermin Ich fühlte mich gut beraten, bei Bedarf, gerne wieder.



* inkl. 19 % MwSt. aus dem deutschen Festnetz - ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.


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