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Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.

ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.

Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.

Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.

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RAin Ordemann Super Anwältin, sehr nett und kompetent.

RA Bangert Top Beratung. Freundliche und ruhige Stimme. All meine Fragen wurden Beantwortet und meine Möglichkeiten wurden mir aufgezeigt. Das Geld ist, ,eine Meinung nach, sehr gut investiert.Genau so stelle ich mir eine Gute Kompetente Beratung vor.Wenn ich wieder Beratung in Rechtsfragen habe, dann mache ich es wieder genau so und mache einen Telefontermin.

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