Hartz IV - Anwaltshotline
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Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.
ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.
Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.
Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.
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Anwalt: Alle Rechtsanwälte unserer Anwaltshotline haben Ihren Kanzleisitz in Deutschland und sind von der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zugelassen. Neben der Telefonberatung kann Ihr Telefonanwalt Sie vor deutschen Sozialgerichten vertreten.
Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Telefonanwalt ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich vollumfänglich über unsere Hotline im Sozialrecht beraten lassen und gegebenenfalls sich von Ihrem Telefonanwalt außergerichtlich und vor deutschen Sozialgerichten vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass die Mandatserteilung mit Ihrem Telefonanwalt jeweils individuell vereinbart wird.
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RAin Hellmann Gute und kompetente Beratung
RA Hetényi Professionel
RAin Obermann Sehr hohe fachliche Kompetenz !!!
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Beratung - bin zufrieden.Vielen Dank!!
RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.
RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung
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