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Telefontermin für eine Beratung im Reiserecht vereinbaren

RAin Obermann: Stornierung
Kurzfristige Terminvergabe,
Rechtssichere Telefonberatung,
Rechtsanwältin für Reiserecht.
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Der Verbraucher kann nach Buchung der Reise, also nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Reise von der Reise zurücktreten.

Der Modus, unter denen der Veranstalter dies gestattet, ist einzelfallbezogen höchst unterschiedlich und richtet sich nicht nur danach, welche Sonderregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevertrages zu beachten sind, sondern meistens auch danach, wie kurzfristig vor dem eigentlich beabsichtigten Reiseantrittstermins eine Stornierung beziehungsweise ein Rücktritt erfolgen soll.

Maßgeblich ist natürlich, auf wessen Seite die Ursache der Unmöglichkeit zur Durchführung liegt. Dabei wird diese Bewertung völlig verschuldensunabhängig vorgenommen, da letztlich niemand etwas für eine Erkrankung oder einen Todesfall (auf, Verbraucherseite) oder Naturkatastrophen und politische Unruhen (auf Veranstalterseite) kann.

Aber niemand muss eine vielleicht abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, wenn die Undurchführbarkeit der Reise aufseiten des Veranstalters liegt, selbst dann, wenn er sie ebenfalls nicht zu vertreten hat.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Reiserecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Reiserecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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Meine Bewertungen

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Telefontermin Top!

Telefontermin Frau Obermann hat mich super kompetent, umfangreich und mitfühlend beraten in einer Mietsache meines verstorbenen Bruders.Eine klare Empfehlung von mir!Herzlichen Dank, Frau Obermann!

Telefontermin Top Beratung! Sehr kompetent und freundlich. Das Gespräch hat mir Klarheit und einen neuen Blick auf die Lösungsmöglichkeiten gebracht. Vielen Dank!

Telefontermin Kompetent in allen Bereichen

Telefontermin Ich erweitere meine erste Bewertung um eine weitere Einschätzung:„Enormes Fachwissen auch in anderen Rechtsbereichen wie Privatrecht und Erbrecht“

Telefontermin Frau Obermann: absolut kompetent (nicht nur im Sozialrecht), schnell, menschlich. Diese Beratung ging in ihrer Qualität deutlich über das hinaus, was ich erwartet hatte. Jederzeit wieder!



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