Stornierung - E-Mail Beratung
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Der Verbraucher kann nach Buchung der Reise, also nach Vertragsabschluss und vor Antritt der Reise von der Reise zurücktreten.
Der Modus, unter denen der Veranstalter dies gestattet, ist einzelfallbezogen höchst unterschiedlich und richtet sich nicht nur danach, welche Sonderregelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevertrages zu beachten sind, sondern meistens auch danach, wie kurzfristig vor dem eigentlich beabsichtigten Reiseantrittstermins eine Stornierung beziehungsweise ein Rücktritt erfolgen soll.
Maßgeblich ist natürlich, auf wessen Seite die Ursache der Unmöglichkeit zur Durchführung liegt. Dabei wird diese Bewertung völlig verschuldensunabhängig vorgenommen, da letztlich niemand etwas für eine Erkrankung oder einen Todesfall (auf, Verbraucherseite) oder Naturkatastrophen und politische Unruhen (auf Veranstalterseite) kann.
Aber niemand muss eine vielleicht abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung in Anspruch nehmen, wenn die Undurchführbarkeit der Reise aufseiten des Veranstalters liegt, selbst dann, wenn er sie ebenfalls nicht zu vertreten hat.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!