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RAin Brigitte Draudt-Syroth

Gewährleistung bei Reisemängeln / Reiserecht
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Als Rechtsanwältin für Reiserecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Reiserecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Reiserecht weiterhelfen kann.

Selbstverständlich wünschen sich weder der Reiseveranstalter noch der Verbraucher, der eine Reise gebucht hat, etwaige Mängel in Bezug auf den Ablauf und die Qualität der jeweiligen Reise. Trotzdem kommt es häufig vor, dass der Reiseverlauf und/oder Aufenthalt sich anders gestaltet als bei Vertragsabschluss angenommen.

In diesem Fall stehen dem Verbraucher Gewährleistungsansprüche zu, die er sehr zeitig nach Beendigung der Reise anmelden muss, damit sie nicht verwirkt werden. Zudem - wenn auch vielleicht lästig - obliegt ihm die sogenannte Beweislast.

Dies bedeutet, dass er die von ihm gerügten Mängel nicht nur substanziiert vortragen muss, sondern in Bezug auf diese auch Beweis anbieten muss. Dabei kann er sich aller zivilprozessual zulässigen Beweismittel bedienen, insbesondere denen des Augenscheinsbeweises (Fotos), Zeugen- und Urkundsbeweis. Die höchstpersönliche (glaubhafte) Bekundung von Mängeln als sogenannter Parteivernehmungsbeweis ist aber ebenfalls zumeist ein geeigneter Beweisantritt.


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