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RA Bernhard Adamek

Übergabeprotokoll / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.

Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.

Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.


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Telefontermin Alles super beantwortet und sogar noch mal nachgefasst damit wirklich nichts unbeantwortet blieb. Vielen Dank!

Telefonberatung Bestens, Danke

Telefonberatung Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

Telefonberatung Super lieber und geduldiger Anwalt ! Immer wieder gerne

Telefonberatung wie immer,super Beratung,Herr Adamekpoolbau2000@t-online.de

Telefonberatung Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com


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