Übergabeprotokoll Rechtsberatung
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Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.
Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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RA Pietsch Sehr hilfreich, DANKE!!!
RAin Ordemann Sehr kompetent und freundlich. Besten Dank W.Wiebe
RA Renner Habe mich gut aufgehoben gefühlt. Alle Fragen beantwortet bekommen und Unklarheiten beseitigt.
RA Sen Super Auskunft, sehr professionell.
RAin Obermann sehr nett und kompetent, gerne wieder
RA Hetényi Sehr kompetent und guter Zuhörer.