Mietrecht Verkauf Eigentumswohnung - telefonische Rechtsberatung
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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Wohnung als allererstes den Mietern zum Kauf angeboten wird. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Vorkaufsrecht.
Nimmt der Mieter das Kaufangebot, also sein Vorkaufsrecht, nicht an bzw. übt dieses nicht aus, so gilt der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht.
Ein neuer Eigentümer „kauft“ quasi die Mieter dann mit.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
11794 Bewertungen
RAin Draudt-Syroth Sehr gute Rechtsberatung.
RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung
RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt
RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
RAin Ordemann sehr zufrieden