Verkauf Eigentumswohnung Rechtsberatung
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Beim Verkauf einer Eigentumswohnung sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Insbesondere ist es erforderlich, dass die Wohnung als allererstes den Mietern zum Kauf angeboten wird. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Vorkaufsrecht.
Nimmt der Mieter das Kaufangebot, also sein Vorkaufsrecht, nicht an bzw. übt dieses nicht aus, so gilt der Grundsatz: Kauf bricht Miete nicht.
Ein neuer Eigentümer „kauft“ quasi die Mieter dann mit.
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RA Reichwald Vielen herzlichen Dank für die Beratung
RA Reichwald Schnelle und einfach erklärte Antworten bekommen.
RAin Ordemann War sehr zufrieden. Kommt schnell auf den Punkt
RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank
RAin Ordemann sehr zufrieden
RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent