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RA Matthias Reichwald

Räumungsklagen / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.

Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.

Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.


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Telefonberatung Super netter direkter und kompetenter Anwalt.

Telefonberatung Sehr gute Beratung gerne wieder vielen Dank.

Telefonberatung Sehr geehrter Herr Reichwald ,vielen Dank für ihre gute und kompetente Beratung.Mit freundlichen GrußM.Maag

Telefonberatung Top Beratung. Unkompliziert und praxisnah.Vielen Dank.

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