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RAin Kirsten Hieble-Fritz

Räumungsklagen / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.

Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.

Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.


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Meine Bewertungen

4,8

235 Bewertungen

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Telefonberatung Super schnell und perfekt professionell

Telefonberatung Herzlichen Dank für Ihre nette und hilfsreiche Beratung.

Telefonberatung Vielen Dank für die freundliche und kompetente Beratung! Dadurch wurde mir die Entscheidungsfindung deutlich erleichtert.

Telefonberatung Gute Beratung und Frau Hieble-Fritz war nicht aus das Gespräch unnötig in die Länge zu ziehen.Kann ich nur weiterempfehlen!

Telefonberatung Top! Vielen Dank!

Telefonberatung Sehr schnelle und sehr gute Beratung wie die Rechtslage aussieht und was es für Möglichkeiten gibt. Danach waren die offenen Fragen erst einmal beantwortet. Sehr beruhigend. Ganz toll


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