Nebenkostenabrechnung - E-Mail Beratung
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Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung wird - leider zu Recht - vielfach auch als „die zweite Miete“ bezeichnet. Sie macht, da auf sie meistens eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist, einen erheblichen Teil dessen aus, was insgesamt zu zahlen ist.
Eine Betriebskostenabrechnung, die in der Regel für einen Abrechnungszeitraum eines Jahres erstellt wird, ist aber niemals sofort fällig.
Das heißt, dass der Mieter sie in Ruhe prüfen darf.
Dazu darf er auch einen Fachmann zurate ziehen.
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RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung
RAin Draudt-Syroth Vielen Dank für das nette Gespräch bezüglich meines Sohnes.Danke
RA Hetényi klare, verständliche Auskunft
RAin Obermann Wie immer sehr zufrieden.
RA Hetényi Kurz, prägnant und deutlich