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Die Betriebskostenabrechnung oder Nebenkostenabrechnung wird - leider zu Recht - vielfach auch als „die zweite Miete“ bezeichnet. Sie macht, da auf sie meistens eine monatliche Vorauszahlung zu leisten ist, einen erheblichen Teil dessen aus, was insgesamt zu zahlen ist.

Eine Betriebskostenabrechnung, die in der Regel für einen Abrechnungszeitraum eines Jahres erstellt wird, ist aber niemals sofort fällig.
Das heißt, dass der Mieter sie in Ruhe prüfen darf.

Dazu darf er auch einen Fachmann zurate ziehen.


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RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....

RA Bangert Sehr gut

RA Adamek sehr freundliche und hilfsbereite Beratung!

RA Adamek Sehr freundlich

RAin Ordemann Sehr freundlich und kompetent. Vielen Dank für das Gespräch

RAin Obermann Immer "wenn`s brennt", wende ich mich mit meinen Anliegen in einer sehr komplexen Rechtsangelegenheit an Frau Rechtsanwältin Obermann, entweder per Telefontermin oder auch Wahrnehmung eines persönlichen Kanzleibesuchs. Ich bin äußerst zufrieden! Klare Weiterempfehlung! Ganz herzlichen Dank!


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