RA Peter Pietsch
Mietvertrag / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Es ist üblich, einen Mietvertrag schriftlich aufzusetzen, obwohl die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei werden vielfach auch Formularmietverträge verwendet.
Im Einzelfall kann es durchaus möglich sein, dass einzelne Klauseln unwirksam sind, ohne dass der gesamte Vertragsinhalt hinfällig wird.
Es lohnt sich also immer, einen Mietvertrag genau zu prüfen, und zwar auch dann, wenn er bereits abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen bereits zustande gekommenen Mietvertrag in einzelnen Punkten zu modifizieren, indem man ihn beispielsweise um Zusatz- oder Nachtragsvereinbarungen ergänzt.