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Es ist üblich, einen Mietvertrag schriftlich aufzusetzen, obwohl die Schriftform nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei werden vielfach auch Formularmietverträge verwendet.

Im Einzelfall kann es durchaus möglich sein, dass einzelne Klauseln unwirksam sind, ohne dass der gesamte Vertragsinhalt hinfällig wird.

Es lohnt sich also immer, einen Mietvertrag genau zu prüfen, und zwar auch dann, wenn er bereits abgeschlossen wurde.
Grundsätzlich ist es auch möglich, einen bereits zustande gekommenen Mietvertrag in einzelnen Punkten zu modifizieren, indem man ihn beispielsweise um Zusatz- oder Nachtragsvereinbarungen ergänzt.


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RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

RAin Obermann 5 (i.W. fünf) Sterne!


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