Telefontermin für eine Beratung im Mietrecht vereinbaren
RA Beutler: Insolvenz
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Geht ein Vermieter in die Insolvenz, so hat dies möglicherweise gravierende Folgen für seinen Mieter.
Grundsätzlich gilt zwar, dass das ursprüngliche unverändert Mietverhältnis bestehen bleibt.
Oft reicht es nämlich aus, dass das Objekt unter eine Zwangsverwaltung gestellt wird. Dann ändert sich für den Mieter praktisch nichts außer der Tatsache, dass auf ein anderes Konto zu zahlen ist.
Für den Fall, dass ein Insolvenzverwalter jedoch dazu gezwungen ist, zu liquidieren, so darf er auch ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
In diesem Fall sollte sich der Mieter dringend rechtzeitig über seine Rechte informieren.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Mietrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.
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