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Geht ein Vermieter in die Insolvenz, so hat dies möglicherweise gravierende Folgen für seinen Mieter.

Grundsätzlich gilt zwar, dass das ursprüngliche unverändert Mietverhältnis bestehen bleibt.

Oft reicht es nämlich aus, dass das Objekt unter eine Zwangsverwaltung gestellt wird. Dann ändert sich für den Mieter praktisch nichts außer der Tatsache, dass auf ein anderes Konto zu zahlen ist.

Für den Fall, dass ein Insolvenzverwalter jedoch dazu gezwungen ist, zu liquidieren, so darf er auch ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
In diesem Fall sollte sich der Mieter dringend rechtzeitig über seine Rechte informieren.


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RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RA Adamek Bestens, Danke

RA Hetényi sehr freundlich und schnelle Beratung

RA Adamek Gute Beratung - auf alle Fragen eingegangen!

RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

RAin Obermann 5 (i.W. fünf) Sterne!


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