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RA Hans Dieter Syroth

Insolvenz / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Geht ein Vermieter in die Insolvenz, so hat dies möglicherweise gravierende Folgen für seinen Mieter.

Grundsätzlich gilt zwar, dass das ursprüngliche unverändert Mietverhältnis bestehen bleibt.

Oft reicht es nämlich aus, dass das Objekt unter eine Zwangsverwaltung gestellt wird. Dann ändert sich für den Mieter praktisch nichts außer der Tatsache, dass auf ein anderes Konto zu zahlen ist.

Für den Fall, dass ein Insolvenzverwalter jedoch dazu gezwungen ist, zu liquidieren, so darf er auch ein Sonderkündigungsrecht ausüben.
In diesem Fall sollte sich der Mieter dringend rechtzeitig über seine Rechte informieren.


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