RA Denis Hinnah
Übergabeprotokoll / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.
Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
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Telefonberatung Vielen Dank für die schnelle fachlich sehr wertvolle Beratung.
Telefonberatung Kompetente Beratung. Gerne wieder !
Telefonberatung Gute Unterstützung,schnelle Kompetente Hilfe!
Telefonberatung laienverständlich Sachstand und Prioritäten kurz und bündig erklärt und auf den Punk gebracht. Sehr angenehmes Telefonat. Vielen DANK Herr Hinnah.
Telefonberatung Also so einen netten und kompetenten Anwalt hab ich lange nicht mehr gesehen, leider ist der nicht in meiner Stadt sonst wäre mit meinen Anliegen sofort bei ihm.PS: Danke nochmal Herr Hinna