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RA Peter Pietsch

Unterhalt / Familienrecht
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Als Fachanwalt für Familienrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Familienrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Familienrecht weiterhelfen kann.

Ehegatten sind einander und der Familie gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gemäß § 1360 BGB. Aufgrund der zumeist völlig unterschiedlichen Vermögenseinkünfte der Beteiligten ergeben sich fast zwangsläufig Unstimmigkeiten und Probleme.

Die Unterhaltspflicht ist zudem immer zwingend und völlig unabhängig davon, welchen Güterstand man gewählt hat.

Die jeweilige Beteiligung der einzelnen Ehepartner darf auch nicht rechnerisch gleichartig bestimmt werden, da ein etwaiges Vermögen sowie die jeweilige Arbeitskraft einzelfallbezogen berechnet werden muss.

Ein angemessener Unterhalt bestimmt sich zudem nach den individuellen Gewohnheiten, wie der Hausstand geführt wird und welche persönlichen Bedürfnisse bestehen.

Je nachdem, welcher Lebensstil in einer Ehe und Familie geführt wird, ist der anzusetzende Unterhalt individuell zu berechnen und zu gestalten.


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