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RA Olaf Beyer

Unterhalt / Familienrecht
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Als Rechtsanwalt für Familienrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Familienrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Familienrecht weiterhelfen kann.

Ehegatten sind einander und der Familie gegenüber zum Unterhalt verpflichtet gemäß § 1360 BGB. Aufgrund der zumeist völlig unterschiedlichen Vermögenseinkünfte der Beteiligten ergeben sich fast zwangsläufig Unstimmigkeiten und Probleme.

Die Unterhaltspflicht ist zudem immer zwingend und völlig unabhängig davon, welchen Güterstand man gewählt hat.

Die jeweilige Beteiligung der einzelnen Ehepartner darf auch nicht rechnerisch gleichartig bestimmt werden, da ein etwaiges Vermögen sowie die jeweilige Arbeitskraft einzelfallbezogen berechnet werden muss.

Ein angemessener Unterhalt bestimmt sich zudem nach den individuellen Gewohnheiten, wie der Hausstand geführt wird und welche persönlichen Bedürfnisse bestehen.

Je nachdem, welcher Lebensstil in einer Ehe und Familie geführt wird, ist der anzusetzende Unterhalt individuell zu berechnen und zu gestalten.


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Telefonberatung Vielen Dank für die sehr gute Beratung!

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E-Mail Beratung Vielen Dank für die tollen Beratungen! Herr Beyer hat mich zu meiner vollsten Zufriedenheit beraten. Sehr genau und ausführliche Beratung. Herzlichen Dank

E-Mail Beratung meine Fragen wurden umfassend und direkt beantwortet. Vielen Dank.

Telefontermin Ich fühlte mich gut beraten, bei Bedarf, gerne wieder.

E-Mail Beratung Umfassend, hilfreich, kompetent, Nachfragen beantwortet!


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