Scheidung Rechtsberatung
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Eine Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Dies ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1353 Absatz 1 ausdrücklich so bestimmt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lässt aber außerdem zu, dass diese Verbindung unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich aufgehoben wird (früher per Scheidungsurteil nunmehr per Beschluss).
Entgegen eines weitverbreiteten Glaubens, eine Ehescheidung könne mittels eines gemeinsamen Rechtsanwalts geschieden werden, ist dies insofern falsch, als dass bei einer einvernehmlichen Scheidung tatsächlich nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt benötigt, wenn der Antragsgegner dem Scheidungsantrag uneingeschränkt zustimmt. Ein Anwalt darf aber zur Vermeidung eines (zwangsläufig entstehenden) Interessenkonfliktes immer nur eine Partei ausschließlich vertreten.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird immer auch der sogenannte Vermögensausgleich geregelt, und sei es, dass darauf verzichtet wird.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!