RA Matthias Reichwald
Scheidung / Familienrecht
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Als Rechtsanwalt für Familienrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Familienrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Familienrecht weiterhelfen kann.
Eine Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Dies ist sogar im Bürgerlichen Gesetzbuch unter § 1353 Absatz 1 ausdrücklich so bestimmt.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) lässt aber außerdem zu, dass diese Verbindung unter bestimmten Voraussetzungen gerichtlich aufgehoben wird (früher per Scheidungsurteil nunmehr per Beschluss).
Entgegen eines weitverbreiteten Glaubens, eine Ehescheidung könne mittels eines gemeinsamen Rechtsanwalts geschieden werden, ist dies insofern falsch, als dass bei einer einvernehmlichen Scheidung tatsächlich nur der Antragsteller einen Rechtsanwalt benötigt, wenn der Antragsgegner dem Scheidungsantrag uneingeschränkt zustimmt. Ein Anwalt darf aber zur Vermeidung eines (zwangsläufig entstehenden) Interessenkonfliktes immer nur eine Partei ausschließlich vertreten.
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wird immer auch der sogenannte Vermögensausgleich geregelt, und sei es, dass darauf verzichtet wird.
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