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RA Kaplan: Testament
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Das Testament ist der verschriftete letzte Wille des Erblassers. An die Wirksamkeit eines Testamentes werden bestimmte Voraussetzungen gestellt. Der Erblasser muss testierfähig sein, das heißt, er muss mindestens sechzehn Jahre alt sein (§ 2229 Absatz 1 BGB) und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (§ 2229 Absatz 3 BGB).

Ein Testament bedarf ausnahmslos immer der Schriftform. Es kann sogar komplett eigenhändig aufgesetzt werden und muss nicht notwendigerweise notariell beurkundet werden, auch wenn dies im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann. Es gibt auch gemeinschaftliche Testamente wie das sogenannte "Berliner Testament", das Ehegatten gemeinsam errichten können.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Erbrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Erbrecht gesichert.

Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.


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Telefonberatung war sehr gut

Telefonberatung bestens

Telefonberatung Klar. Schnell. Stringent. Auf den Punkt.Da können sich einige von diesen unseriösen, sinnlosen "Kollegen" bei dieser "Hotline" etwas abschneiden, die mit ewig langen Antworten und Gelaber und häufig vorgetäuschtem Nicht-Verstehen der Frage die Gespräche in die Länge ziehen.

Telefonberatung Anliegen konnte gut besprochen und geklärt werden! Sehr angenehme Beratung

Telefonberatung Vielen Dank für Ihre Beratung.

Telefonberatung Sehr hilfreich



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