Testament Rechtsberatung
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Das Testament ist der verschriftete letzte Wille des Erblassers. An die Wirksamkeit eines Testamentes werden bestimmte Voraussetzungen gestellt. Der Erblasser muss testierfähig sein, das heißt, er muss mindestens sechzehn Jahre alt sein (§ 2229 Absatz 1 BGB) und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte (§ 2229 Absatz 3 BGB).
Ein Testament bedarf ausnahmslos immer der Schriftform. Es kann sogar komplett eigenhändig aufgesetzt werden und muss nicht notwendigerweise notariell beurkundet werden, auch wenn dies im Einzelfall durchaus sinnvoll sein kann. Es gibt auch gemeinschaftliche Testamente wie das sogenannte "Berliner Testament", das Ehegatten gemeinsam errichten können.
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RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
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RAin Obermann Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!
RA Beyer Sehr ausführlichen geht verständlich beraten.Kann ich nur empfehlen
RA Hetényi Ich fühle mich bis hierhin sehr gut begleitet :-)!