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Das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird.

Dieser Vertrag wird üblicherweise schriftlich geschlossen, obwohl es ein gesetzlich zwingendes Schriftformerfordernis nicht gibt. Das bedeutet konkret, dass das Fehlen einer Verschriftung nicht bedeuten muss, dass es keinen Vertrag gibt. Auch bei einem mündlichen Arbeitsvertrag muss aber eine Kündigung immer ausnahmslos schriftlich erfolgen.

Der Arbeitsvertrag ist von seiner Rechtsnatur her ein besonderer Dienstvertrag, was sich auch der systematischen Einordnung im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) entnehmen lässt.

Er begründet nicht nur die wechselseitigen Hauptpflichten der Arbeitsleistung für Arbeitsentgelt, sondern darüber hinaus auch ein besonderes Treueverhältnis zwischen den Parteien.


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RAin Obermann Vielen Dank für die professionelle Beratung! Wenn ich könnte würde ich 10 Sterne geben!

RA Adamek Vielen Dank!

RAin Obermann Kurz und bündig auf den Punkt. Dazu sehr freundlich.

RAin Draudt-Syroth Nur zu Empfehlen

RA Hetényi Kurzes, knappes und Klarheit bringendes Gespräch! Danke

RAin Ordemann Frau Ordemann hat mich sehr kompetent und präzise beraten. Sie hat neue Aspekte und Wege eröffnet. DieAntworten waren klar und auf den Fall fixiert !Man merkt,daß sie mit ganzem Herzen dabei ist. Ich werde sie bestimmt wieder anrufen. Vielen Dank, Frau Ordemann, für die ausgezeichnete Beratung!


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