Mietrecht Übergabeprotokoll - telefonische Rechtsberatung
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Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.
Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.
Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
12205 Bewertungen
RAin Obermann Perfekte Beratung, engagiert und freundlich. Uneingeschränkt weiter zu empfehlen; vielen Dank.
RAin Draudt-Syroth Sehr kompetent, freundlich und hilfsbereit.
RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau RAìn Obermann. Hoch qualifiziert, sehr engagiert und auch sehr sympathisch! Besser geht`s nicht! Klare Weiterempfehlung und ganz herzlichen Dank!
RA Adamek 5
RA Hetényi Sher gut
RAin Hellmann Schnelle und professionelle Hilfe