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Übergabeprotokoll Rechtsberatung

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Zum Zwecke einer Beweissicherung, ist es absolut üblich und auch empfehlenswert, anlässlich eines Übergabetermins ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu fertigen.

Wenn sich beide Parteien über den Ist-Zustand der Wohnung einig sind, sollte dieses Übergabeprotokoll auch unterzeichnet werden. Im Falle eines späteren Rechtsstreites kann das Protokoll gegebenenfalls als Beweismittel verwendet werden.

Die Fertigung eines Übergabeprotokolls ist überobligatorisch. Sie ist mithin auch nicht gesetzlich vorgeschrieben.


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RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank

RAin Ordemann sehr zufrieden

RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent

RAin Ordemann Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank

RAin Hieble-Fritz Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.

RA Sen Sehr freundlich und kompetent. Keine telefonische Warteschleife. Ich kam sofort dran.


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