E-Mail Beratung im Mietrecht
RA Pietsch: Räumungsklagen
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Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.
Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.
Ihre Vorteile: zeitnahe, kostengünstige und rechtssichere E-Mail Rechtsberatung im Mietrecht. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechtsfrage anonym stellen.
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