Räumungsklagen - E-Mail Beratung
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Nach einer schriftlich erfolgten Kündigung kann der Vermieter im Falle einer Nichtäumung seinen Räumungsanspruch mit Hilfe einer sogenannten Räumungsklage gerichtlich durchsetzen.
Im Rahmen eines Räumungsverfahren wird sodann inzident geprüft, ob der Räumungsanspruch gegeben ist, also ob die zuvor erfolgte Kündigung überhaupt rechtmäßig gewesen ist.
Hierbei sind viele Faktoren, so beispielsweise auch eine mögliche soziale Härte zu berücksichtigen.
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RA Hetényi Hat mir einen guten Rat gegeben den ich jetzt umsetzen werde
RA Hetényi Sehr eindeutige Beratung ohne hin und her - beste Grüße und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
RA Adamek Besten Dank für die Beratung und schöne Weihnachten. Waldemar Wiebe
RAin Hellmann Sehr gut.
RAin Hellmann Gute Beratung, kommt schnell auf den Punkt
RA Hetényi Hat die Fragen beantworten können.