Ruhezeiten Rechtsberatung
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Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten innerhalb eines Hauses wegen der Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten.
Diese sind im Sommer zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens und im Winter zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens.
Darüber hinaus ist es immer noch üblich, eine Mittagsruhe in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einzuhalten.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Kinderlärm nicht als Lärmstörung angesehen.
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RAin Obermann 5 Sterne wohl verdient *****!
RAin Draudt-Syroth nach Klärung eines Missverständnisses war die Auskunft eine präzise Beantwortung
RAin Obermann Sehr kompetente und freundliche Beratung. Hat mir sehr geholfen.
RA Adamek Immer schnell und freundlich gerne wieder
RAin Hellmann Danke für die schnelle Hilfe
RA Hetényi Prima, sehr gute Auskunft, Danke.