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Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten innerhalb eines Hauses wegen der Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten.

Diese sind im Sommer zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens und im Winter zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens.

Darüber hinaus ist es immer noch üblich, eine Mittagsruhe in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einzuhalten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Kinderlärm nicht als Lärmstörung angesehen.


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RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!

RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.

RA Kaplan Sehr gute Beratung

RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder

RA Syroth Sehr schnelle, genaue und ausführliche Beratung.

RA Reichwald Vielen Dank für die sehr freundliche, kompetente Beratung und die vielen hilfreichen Tipps zur Umsetzung!


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