Mietrecht Ruhezeiten - telefonische Rechtsberatung
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Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten innerhalb eines Hauses wegen der Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten.
Diese sind im Sommer zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens und im Winter zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens.
Darüber hinaus ist es immer noch üblich, eine Mittagsruhe in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einzuhalten.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Kinderlärm nicht als Lärmstörung angesehen.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Mietrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Mietrecht zu erhalten.
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Gesamtbewertung
10587 Bewertungen
RAin Obermann Danke für die sehr ausführliche und gute mehrfache Beratung.
RAin Obermann Sehr angenehmes und informatives Gespräch
RA Kaplan bestens
RAin Obermann Ich bin wie immer mit der umfassenden und sehr kompetenten Rechtsberatung sehr, sehr zufrieden. Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schon sehr oft in einer sehr schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheit weitergeholfen. Dafür bin ich ihr sehr dankbar, denn ich wusste oft bei den vielen, auftretenden rechtlichen Problemen nicht mehr weiter. Uneingeschränkte Weiterempfehlung von mir!
RAin Obermann Wir immer bestens
RA Adamek Bestens, kompetent, beste Beratung