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RA Peter Pietsch

Ruhezeiten / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten innerhalb eines Hauses wegen der Nichteinhaltung von gesetzlichen Ruhezeiten.

Diese sind im Sommer zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens und im Winter zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens.

Darüber hinaus ist es immer noch üblich, eine Mittagsruhe in der Zeit zwischen 13 Uhr und 15 Uhr einzuhalten.

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird Kinderlärm nicht als Lärmstörung angesehen.


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