E-Mail Beratung im Mietrecht
RA Syroth: Modernisierung
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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.
Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.
Ihre Vorteile: zeitnahe, kostengünstige und rechtssichere E-Mail Rechtsberatung im Mietrecht. Auf Wunsch können Sie Ihre Rechtsfrage anonym stellen.
Rechtsberatung: Stellen Sie Ihre Rechtsfrage, indem Sie das Textfeld "Fallbeschreibung" für Fragen im Mietrecht ausfüllen. Geben Sie bitte Ihre E-Mail Adresse ein – an diese E-Mail Adresse sende ich Ihre beantwortete Frage. Wählen Sie Ihren Preis und beachten Sie dabei bitte, dass bei komplexen Fragestellungen im Mietrecht ein höherer Preis zu empfehlen ist.
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