Modernisierung Rechtsberatung
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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.
Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.
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RAin Obermann Fachanwältin mit Know How & Biss, sehr kompetent, mutmachend & menschlich top - ich hatte bei Frau Obermann eine tolle Beratung, die mir wirklich weiterhalf.
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