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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.

Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.


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RA Adamek Vielen Dank Herr Adamek für die gute nachvollziehbare Beratung.Gruss Michael Meyerhttps://www.sensikorelocation.com

RA Hetényi Bin sehr zufrieden, präzise und genau juristisch auf den Punkt gebracht. Immer wieder gern. LG .....

RA Bangert Sehr gut

RA Adamek sehr freundliche und hilfsbereite Beratung!

RA Adamek Sehr freundlich

RAin Ordemann Sehr freundlich und kompetent. Vielen Dank für das Gespräch


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