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Modernisierung Rechtsberatung

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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.

Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.


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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein

RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.

RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.

RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE

RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank

RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!


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