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Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.

Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.


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RAin Obermann Ich habe eine ausführliche und kompetente Auskunft erhalten und mir wurden mögliche Perspektiven aufgezeigt. Sehr zugewandte Beratung, hat 5 Sterne verdient.

RA Syroth Hervorragende Beratung. Herzlichen Dank

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