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RA Stefan Rogalla

Modernisierung / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.

Der Vermieter ist dazu berechtigt, Modernisierungen an seinem Objekt durchzuführen, die gegebenenfalls den Wert des Objektes insgesamt verbessern und erhöhen.

Dies muss sodann vom Mieter geduldet werden. Er darf eine Wertsteigerung also nicht verweigern. Es ist genau zu prüfen, inwiefern der Mieter an diesen Kosten beteiligt werden darf. Beabsichtigte Modernisierungsmaßnahmen müssen aber in jedem Fall vorab rechtzeitig schriftlich angekündigt werden.


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Telefontermin Am Vortag Panik und Angst gehabt, weil ich dachte ich verliere alles.Herr Rogalla hat mich aber schnell eines besseren belehrt. So kann der Tag starten :)

Telefonberatung Versuche das, zu machen

Telefonberatung Sehr kompetente Beratung auf den Punkt gebracht bin sehr zufrieden

Telefonberatung Ein sehr netter und kompetenter Anwalt. Hat mir bei meinen Fragen geholfen und hoffe mein Problem wird sich lösen lassenVielen Dank

Telefonberatung Sehr hilfreich.

Telefonberatung Sehr gute Beratung sehr gerne wieder.


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