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Mietminderung Rechtsberatung

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Wenn in einer Wohnung oder auch in einem angemieteten Gewerbeobjekt Mängel auftreten, so berechtigen diese grundsätzlich zu einer Mietminderung.

Bezüglich einer angemessenen Mietminderungsquote sollte man sich vorher informieren.
Wichtig ist auch, eine mögliche Mietminderung immer zuvor schriftlich anzukündigen, damit der Vermieter eine Möglichkeit hat, etwaige Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Insofern trifft bei auftretenden Mängeln den Mieter eine sogenannte Mitwirkungspflicht bzw. Schadensminderungspflicht.
Ist eine Mängelrüge ungerechtfertigt, so kann der Vermieter einer Minderung widersprechen.


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RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank

RAin Ordemann sehr zufrieden

RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent

RAin Ordemann Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank

RAin Hieble-Fritz Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.

RA Sen Sehr freundlich und kompetent. Keine telefonische Warteschleife. Ich kam sofort dran.


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