Mietminderung Rechtsberatung
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Wenn in einer Wohnung oder auch in einem angemieteten Gewerbeobjekt Mängel auftreten, so berechtigen diese grundsätzlich zu einer Mietminderung.
Bezüglich einer angemessenen Mietminderungsquote sollte man sich vorher informieren.
Wichtig ist auch, eine mögliche Mietminderung immer zuvor schriftlich anzukündigen, damit der Vermieter eine Möglichkeit hat, etwaige Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Insofern trifft bei auftretenden Mängeln den Mieter eine sogenannte Mitwirkungspflicht bzw. Schadensminderungspflicht.
Ist eine Mängelrüge ungerechtfertigt, so kann der Vermieter einer Minderung widersprechen.
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RA Adamek Auch wenn ich nicht vollumfänglich die Antwort erhalten habe auf die ich gehofft habe, so war es eine sehr fundierte Beratung. Vielen Dank dafür
RAin Obermann Ich bin mit der Beratung von Frau Rechtsanwältin äußerst zufrienden. Meines Erachtens eine der Besten Anwältinnen! Daher klare Weiterempfehlung von mir!
RA Adamek Sehr nette Beratung gerne wieder.
RA Kaplan Sehr gute Beratung
RA Kaplan sehr nett und kompetent, gerne wieder
RA Syroth Sehr schnelle, genaue und ausführliche Beratung.