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Mietminderung Rechtsberatung

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Wenn in einer Wohnung oder auch in einem angemieteten Gewerbeobjekt Mängel auftreten, so berechtigen diese grundsätzlich zu einer Mietminderung.

Bezüglich einer angemessenen Mietminderungsquote sollte man sich vorher informieren.
Wichtig ist auch, eine mögliche Mietminderung immer zuvor schriftlich anzukündigen, damit der Vermieter eine Möglichkeit hat, etwaige Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Insofern trifft bei auftretenden Mängeln den Mieter eine sogenannte Mitwirkungspflicht bzw. Schadensminderungspflicht.
Ist eine Mängelrüge ungerechtfertigt, so kann der Vermieter einer Minderung widersprechen.


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RAin Obermann Sehr zufrieden, vielen Dank für die Beratung.

RAin Obermann 5 (i.W. fünf) Sterne!

RA Hetényi Freundlich und gute Beratung

RAin Obermann Die rechtlichen Beratungen und auch sonstige Tipps seitens Frau Rechtsanwältin Obermann in einem sehr komplexen Fall waren stets so hervorragend, dass ich Jedem nach seinem Recht Suchenden einen Telefon- oder auch Kanzleitermin mit Frau Rechtsanwältin Obermann wärmstens empfehlen kann. Von meiner Seite ganz, ganz herzlichen Dank!


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