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Mietminderung Rechtsberatung

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Wenn in einer Wohnung oder auch in einem angemieteten Gewerbeobjekt Mängel auftreten, so berechtigen diese grundsätzlich zu einer Mietminderung.

Bezüglich einer angemessenen Mietminderungsquote sollte man sich vorher informieren.
Wichtig ist auch, eine mögliche Mietminderung immer zuvor schriftlich anzukündigen, damit der Vermieter eine Möglichkeit hat, etwaige Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Insofern trifft bei auftretenden Mängeln den Mieter eine sogenannte Mitwirkungspflicht bzw. Schadensminderungspflicht.
Ist eine Mängelrüge ungerechtfertigt, so kann der Vermieter einer Minderung widersprechen.


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RA Pietsch Sehr kompetent und schnell. Viellen Dank

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RAin Draudt-Syroth Höfflich, schnell, kompetent

RAin Ordemann Frau Ordemann konnte mir wieder die richtigen juristischen Tipps geben, damit ich mich gegen eine unberechtigte Forderung wehren kann. Vielen Dank


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