RA Olaf Beyer
Mietminderung / Mietrecht
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Als Rechtsanwalt für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Wenn in einer Wohnung oder auch in einem angemieteten Gewerbeobjekt Mängel auftreten, so berechtigen diese grundsätzlich zu einer Mietminderung.
Bezüglich einer angemessenen Mietminderungsquote sollte man sich vorher informieren.
Wichtig ist auch, eine mögliche Mietminderung immer zuvor schriftlich anzukündigen, damit der Vermieter eine Möglichkeit hat, etwaige Mängel schnellstmöglich zu beseitigen.
Insofern trifft bei auftretenden Mängeln den Mieter eine sogenannte Mitwirkungspflicht bzw. Schadensminderungspflicht.
Ist eine Mängelrüge ungerechtfertigt, so kann der Vermieter einer Minderung widersprechen.
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E-Mail Beratung Sehr ausführliche Analyse, sehr greifbare Empfehlungen!
Telefontermin Extrem kompetent, übergreifendes Wissen bzgl mehrerer Fachgebiete. Freundlich, kommunikativ. Ein fachlicher Überflieger mit auch sozialer Kompetenz. Mehr geht nicht.
Telefontermin Wie immer Top-Beratung, Herr Beyer nimmt sich ausreichend Zeit, ist sehr zielorientiert und klar, sachlich und dabei humorvoll. Ich fühle mich sehr gut beraten bei ihm, mit Sachverstand und Esprit.