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Der Vermieter ist grundsätzlich auch dazu berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.

Insbesondere sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Besonderes Fristen müssen gewahrt werden und der Mieter muss auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.

Zuweilen lohnt es sich, zu prüfen, ob möglicherweise ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Dies kann im Einzelfall zu einem Schadensersatz berechtigen und kann sogar ein Strafverfahren gegen den Vermieter nach sich ziehen.


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RA Adamek Sehr gute und kompetente Beratung mit allen Facetten.

RAin Ordemann Ich wurde sehr kompetent und sehr freundlich beraten. Vielen Dank

RAin Ordemann Dankeschön ich habe eine gute Beratung bekommen

RAin Obermann Frau Obermann bringt es auf den Punkt. Äußerst hilfreiche und kompetente Rechtsberatung. Fünf Sterne!

RA Bangert vielen Dank

RAin Ordemann Eine gute Rechtsberatung. die mir alles über das Erbnachlassverfahren erklärt hat. Guter Rat ist teuer, aber die Telefongebühren haben sich gelohnt! Vielen Dank Frau Ordemann


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