RAin Kirsten Hieble-Fritz
Eigenbedarf / Mietrecht
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Als Rechtsanwältin für Mietrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Mietrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Mietrecht weiterhelfen kann.
Der Vermieter ist grundsätzlich auch dazu berechtigt eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, wenn die tatsächlichen Gegebenheiten vorliegen.
Insbesondere sind besondere Voraussetzungen einzuhalten. Besonderes Fristen müssen gewahrt werden und der Mieter muss auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hingewiesen werden.
Zuweilen lohnt es sich, zu prüfen, ob möglicherweise ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist. Dies kann im Einzelfall zu einem Schadensersatz berechtigen und kann sogar ein Strafverfahren gegen den Vermieter nach sich ziehen.
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Telefonberatung Wie immer sehr schnell und deutlich. Mit der direkten Antwort bin ich sehr zufrieden.
Telefonberatung Top Beratung!!! Fühlte mich total gut aufgehoben!!Vielen Dank!!!
Telefonberatung Sehr Nette und gute ausführliche Beratung. Aif all meine Fragen wurden sehr genau eingegangen... Danke für die tolle Beratung.
Telefonberatung Besten Dank für den Hinweis über das weitere Vorgehen betreffend Klageabweisungsrecht - BESTEN DANKW. Wiebe
Telefonberatung Beratung in einer Mietsache: Frau RA Hieble-Fritz kann ich uneingeschränkt weiterempfehlen. Frau RA Hieble-Fritz ist sehr kompetent und hat eine ruhige symphatische Art.
Telefonberatung Sher geht