Telefontermin für eine Beratung im Familienrecht vereinbaren
RA Beyer: Trennung
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Eine Trennung ist das Stadium vor Abschluss eines (gerichtlichen) Scheidungsverfahrens.
Sie beginnt mit der Übereinkunft der Ehepartner darüber, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist.
Für die Statthaftigkeit (=Zulässigkeit) eines Scheidungsantrages ist es erforderlich, dass die Parteien mindestens ein Jahr voneinander getrennt sind.
Dabei kommt es aber nicht darauf an, dass die (noch verheirateten) Ehepartner tatsächlich auch räumlich voneinander getrennt sind.
So ist es durchaus möglich, dass - zunächst - weiterhin eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt wird, wenn dafür aber übereinstimmend erklärt wird, dass die Ehe nicht mehr weiter fortgeführt wird, da sie zerrüttet ist.
Damit sollen Personen geschützt werden, die möglicherweise auch aus finanziellen Gründen nicht unverzüglich eine räumliche Trennung durch Bezug einer anderen Wohnung realisieren können.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für unser Beratungsgespräch im Familienrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel Vertragsunterlagen oder weitere für Ihren Fall wichtige Dokumente, per Upload in meine Kanzlei zu übertragen. So ist für Sie und für mich eine bestmögliche Vorbereitung auf unser telefonisches Rechtsberatungsgespräch im Familienrecht gesichert.
Ich empfehle eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft zu erhalten.