Trennung Rechtsberatung
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Eine Trennung ist das Stadium vor Abschluss eines (gerichtlichen) Scheidungsverfahrens.
Sie beginnt mit der Übereinkunft der Ehepartner darüber, dass die eheliche Lebensgemeinschaft beendet ist.
Für die Statthaftigkeit (=Zulässigkeit) eines Scheidungsantrages ist es erforderlich, dass die Parteien mindestens ein Jahr voneinander getrennt sind.
Dabei kommt es aber nicht darauf an, dass die (noch verheirateten) Ehepartner tatsächlich auch räumlich voneinander getrennt sind.
So ist es durchaus möglich, dass - zunächst - weiterhin eine gemeinsame Ehewohnung bewohnt wird, wenn dafür aber übereinstimmend erklärt wird, dass die Ehe nicht mehr weiter fortgeführt wird, da sie zerrüttet ist.
Damit sollen Personen geschützt werden, die möglicherweise auch aus finanziellen Gründen nicht unverzüglich eine räumliche Trennung durch Bezug einer anderen Wohnung realisieren können.
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RA Hetényi Guten Tag Herr RA Hont Péter Hetényi,ich danke Ihnen für die ausführliche Beantwortung. Das hat mir sehr geholfen.Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.Freundlichen GrußI.Schievelbein
RA Hetényi Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Ich kann Herrn Hetényi sehr empfehlen.
RAin Ordemann Vielen Dank für die sehr schnelle, freundliche und kompetente Beratung.
RAin Hieble-Fritz Sehr geehrte Frau Kirsten Hieble-FritzVielen Dank für Ihre kompetent, umfangreiche und freundliche Beratung. Sie verbinden Fachwissen mit dem nötigen Feingefühl für die Sachlage! Verständlich und Nachvollziehbar! KLASSE
RAin Ordemann Sehr freundliche und kompetente Anwältin. Mit der Beratung war ich sehr zufrieden. Vielen Dank
RA Beyer Sehr nett kompetent und zugewandt! Gerne wieder!