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Der Regelfall geht davon aus, dass Erben finanziell oder in einer sonstigen vermögenswirksamen Art und Weise durch ein Erbe begünstigt werden. Leider kann aber durch den Erbfall auch genau das Gegenteil eintreten. Ein Erbe oder mehrere Miterben sind mit dem Tod des Erblassers seine sogenannten Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet konkret, dass sie sämtliche Rechte und Pflichten, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist, ausnahmslos übernehmen (so beispielsweise auch etwaige Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge).

Da es unbillig wäre, etwaige Schulden den Erben aufzuerlegen, besteht für sie die Möglichkeit, kurz nach dem Erbfall die uneingeschränkte Erbausschlagung zu erklären.


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RA Adamek Alles super beantwortet und sogar noch mal nachgefasst damit wirklich nichts unbeantwortet blieb. Vielen Dank!

RAin Obermann Immer wieder spitze!Immer wieder gern.Vielen Dank Frau Obermann für die professionelle und schnelle Unterstützung.

RAin Obermann Die Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann war umfassend und ganz hervorragend! Mir wurde sehr gut weitergeholfen. Besser kann es nicht sein! Daher ganz klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!

RAin Draudt-Syroth Sehr geehrte Frau Draudt-Syroth,vielen Dank für Ihre Beratung. Ich habe verstanden, dass nicht mehr zu machen ist. Übrigens das Schreiben der Zwangsvollstreckungssache vom Gerichtvollzieher von 4.10.2021 über 687,90 liegt mir doch vor. Deshalb wurden seine Unterhaltungsgeräte für € 1,- verkauft, und der arme Kerl konnte sich nicht wehren. Traurig, oder?

RA Pietsch Kurz und auf den Punkt gebracht. Sehr angenehm und verständlich erklärt. Kann man nur empfehlen.

RAin Obermann Ich bin äußerst zufrieden mit der Rechtsberatung von Frau Rechtsanwältin Obermann. Mir wurde erneut hervorragend weitergeholfen. Fachlich und auch menschlich ganz große Klasse! Klare Weiterempfehlung von mir! Ganz herzlichen Dank!


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