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Erbrecht Erbausschlagung - telefonische Rechtsberatung

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Der Regelfall geht davon aus, dass Erben finanziell oder in einer sonstigen vermögenswirksamen Art und Weise durch ein Erbe begünstigt werden. Leider kann aber durch den Erbfall auch genau das Gegenteil eintreten. Ein Erbe oder mehrere Miterben sind mit dem Tod des Erblassers seine sogenannten Gesamtrechtsnachfolger. Das bedeutet konkret, dass sie sämtliche Rechte und Pflichten, die der Erblasser zu Lebzeiten eingegangen ist, ausnahmslos übernehmen (so beispielsweise auch etwaige Dauerschuldverhältnisse wie Mietverträge).

Da es unbillig wäre, etwaige Schulden den Erben aufzuerlegen, besteht für sie die Möglichkeit, kurz nach dem Erbfall die uneingeschränkte Erbausschlagung zu erklären.

Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Erbrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.

Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Erbrecht zu erhalten.


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RAin Hellmann ich war mit Frau Hellmann bezüglich den Auskünften im Bereich Arbeitsrecht sehr zufrieden. Sie kam immer direkt auf den Punkt und war aussagekräftig, so dass meine Fragen kompetent beantwortet wurden und ich auch bezüglich den Alternativen Handlungsempfehlungen erhalten haben. Jederzeit gerne wieder.

RAin Ordemann Frau Ordemann hat mir die Fragen die ich hatte, verständnisvoll und nachvollziehbar beantwortet. Danke für die Hilfe

RA Adamek Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Beratung!

RA Beutler Hat mir bei meiner Frage sehr weiterhelfen können.

RAin Ordemann sehr nett und kompetent, gerne wieder

RAin Obermann Wie war RA Frau Obermann sehr hilfreich.


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